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Herzlich Willkommen bei TOP:aktiv e.V. -
dem etwas anderen Hochseil- und Erlebnisgarten in Stuttgart-Rohr 
 

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

 

Mit der Teilnahme an einem Training, einer Veranstaltung oder einer Fortbildung erkennst Du neben den AGB und der Datenschutzerklärung auch die Teilnahmebedingungen an. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Gruppenbegleitpersonen von minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen verpflichten sich, die Teilnahmebedingungen den Erziehungsberechtigten sowie den minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorab zugänglich gemacht zu haben, so dass gewährleistet ist, dass die Teilnahme unter Einhaltung der Teilnahmebedingungen stattfinden kann.

 

Die Teilnahmebedingungen können auch als PDF heruntergeladen werden.

 

Von Seiten von TOP:aktiv e.V. aus wird alles getan, um die perfekte Sicherheit zu gewährleisten. Bitte trage auch Du durch ein konzentriertes und verantwortungsvolles Handeln und einen äußerst sorgfältigen Umgang mit den Sicherungsmaterialien dazu bei, dass weder eine Gefährdung Deiner eigenen Person noch Dritter besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, können schwere Verletzungen die Folge sein.

Bitte beachte unbedingt alle Hinweisschilder, Sicherheitshinweise, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die nachfolgenden Benutzerregeln! Besprich diese Regeln bitte ausführlich mit den Teilnehmern Deiner Gruppe.

  1. Voraussetzung für die Begehung der Hochseilelemente ist eine gesunde körperliche und psychische Verfassung, die beim Begehen weder eine Gefahr für Dich, noch für andere darstellt. Frage im Zweifelsfall bitte unsere Outdoor-Trainer und Outdoor-Trainerinnen und informiere uns über eventuelle Beeinträchtigungen. Alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Personen ist die Teilnahme untersagt.
  1. Sämtlichen Anweisungen der Outdoor-Trainer und Outdoor-Trainerinnen ist Folge zu leisten. Die Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsseil mit Sicherungsgerät bzw. Karabinern) darf ausschließlich nach Anweisung des Aufsichtspersonals verwendet werden. Nach der ausführlichen Einweisung in die Sicherungstechniken bist Du selbst für die Sicherungen verantwortlich. Im Hochseilgarten besteht eine Helmpflicht!
  1. Vor dem Klettern ist grundsätzlich ein Partner-Check durchzuführen, bei dem Helm, Gurt, Sicherungsgerät, Sicherungsseil und Einbindeknoten überprüft werden. Verwende dazu mit einem Partner das „Vier Augen Prinzip". Jedes Material, an dem Dein Leben hängt, wird dabei von vier Augen (zwei eigene, zwei des Partners) kontrolliert.
  1. Jegliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflaschen, etc.), die eine Gefahr für Dich selbst oder für andere darstellen können, dürfen beim Begehen nicht mitgeführt werden. Für abgegebene Gegenstände und Garderobe können wir keine Haftung übernehmen. Auf dem gesamten Geländer der Stiftung Jugendhilfe aktiv gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur an dem ausgewiesenen Platz außerhalb des Geländes erlaubt.
  1. Bei Zuwiderhandlungen und falschen Angaben behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer auszuschließen.
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